Bohlen
- Holzbohlen: nur auf Fussgängerstegen; bei kleiner Belastung und geringer Nutzung; nur zertifiziertes FSC-Holz wie Lärche und Eiche anwenden
- Kunststoffbohlen: nur bei Fussgängerbrücken; bei hoher Belastung und starker Nutzung; ausschliesslich glasfaserverstärkten Kunststoff (GFK) anwenden
- Bohlen quer zur Gehrichtung einbauen
- Dimensionierung und Qualität mit TAZ W Kunstbauten absprechen
- Gemäss SN 640 075 „Hindernisfreier Verkehrsraum“ für Hauptwege nicht geeignet; für übrige Gehflächen bedingt geeignet