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Bohlen

  • Holzbohlen: nur auf Fussgängerstegen; bei kleiner Belastung und geringer Nutzung; nur zertifiziertes FSC-Holz wie Lärche und Eiche anwenden
  • Kunststoffbohlen: nur bei Fussgängerbrücken; bei hoher Belastung und starker Nutzung; ausschliesslich glasfaserverstärkten Kunststoff (GFK) anwenden
  • Bohlen quer zur Gehrichtung einbauen
  • Dimensionierung und Qualität mit TAZ W Kunstbauten absprechen
  • Gemäss SN 640 075 „Hindernisfreier Verkehrsraum“ für Hauptwege nicht geeignet; für übrige Gehflächen bedingt geeignet