Gussasphalt
- für Brücken und Unterführungen
- nicht im Gefälle (mögliche Wellenbildung)
- gemäss SN 640 075 „Hindernisfreier Verkehrsraum“ für Hauptwege und übrige Gehflächen geeignet
- Richtlinien Strassenoberbau, Tiefbauamt der Stadt Zürich TAZ (2012/13), Bezug bei TAZ