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Chaussierungen

  • Brechsand: nur für grosse Geh- und Aufenthaltsflächen sowie lange Baumstreifen an Orten ohne historischen Bezug;
    grau oder, wenn helle Fläche erwünscht, beige; Brechsand 0/3 und Splitt 3/6; Ausschwemmung von losem Material auf befestigte Bereiche mit geeigneten Massnahmen verhindern oder Splittanteil reduzieren
  • grauer Splitt: nur in abgeschlossenen Grün- und Quaianlagen sowie für Uferwege ohne historischen Kontext;  
    hell- bis dunkelgrau, Splitt 0/15
  • grauer Rundkies: in historischen, geschlossenen Grünanlagen;
    grau, Rundkies 4/8
  • Gemäss SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» für Hauptwege nicht geeignet; für übrige Gehflächen bedingt geeignet