Chaussierungen
- Brechsand: nur für grosse Geh- und Aufenthaltsflächen sowie lange Baumstreifen an Orten ohne historischen Bezug;
grau oder, wenn helle Fläche erwünscht, beige; Brechsand 0/3 und Splitt 3/6; Ausschwemmung von losem Material auf befestigte Bereiche mit geeigneten Massnahmen verhindern oder Splittanteil reduzieren - grauer Splitt: nur in abgeschlossenen Grün- und Quaianlagen sowie für Uferwege ohne historischen Kontext;
hell- bis dunkelgrau, Splitt 0/15 - grauer Rundkies: in historischen, geschlossenen Grünanlagen;
grau, Rundkies 4/8
- Gemäss SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» für Hauptwege nicht geeignet; für übrige Gehflächen bedingt geeignet