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Regeln und Schulareal

Unsere Regeln und Abmachungen

Grundsatz für uns alle
Wir, alle Kinder, alle Lehr- und Betreuungspersonen sowie alle weiteren Mitarbeitenden, möchten uns an unserer Schule wohlfühlen können. 

Daher versuchen wir, die folgenden Regeln einzuhalten. Wir sind alle gemeinsam verantwortlich dafür, dass unser Zusammenleben gut funktioniert:

Regeln Altweg 01
Regeln Altweg 02
Regeln Altweg 03


Hausordnung für die Schulanlagen der Volksschulen der Stadt Zürich
Übergeordnet gilt die "Hausordnung für die Schulanlagen der Volksschulen der Stadt Zürich», Beschluss der Präsidentenkonferenz vom 21.05.2024


Mobiltelefone und elektronische Geräte der Kinder
Mobiltelefone und andere elektronische Geräte dürfen von Schülerinnen und Schülern im Schulhaus und auf den Aussenanlagen nur zu schulischen Zwecken benützt werden. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Schulpersonals müssen die Geräte ausgeschaltet und nicht sichtbar versorgt sein. Bei Verstoss gegen diese Regelung kann das Gerät vom Schulpersonal vorübergehend eingezogen und zur Abholung durch die Erziehungsberechtigten bereitgehalten werden.

Diese Regeln gelten an allen Schultagen von 07:00 - 18:00 Uhr.

Quelle

Schulareal

Schulareal Altweg

Benutzung Schulanlage

Die Schulanlage steht während der Schulzeit von 07:00 - 18:00 Uhr für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung und danach bis 22:00 Uhr der Öffentlichkeit.

In der unterrichtsfreien Zeit liegt die Verantwortung für die Kinder, welche nicht in der Betreuung angemeldet sind, bei den Erziehungsberechtigten. In der Mittagspause (11.55 – 13.45 Uhr) werden die Schülerinnen und Schüler, welche in der Betreuung angemeldet sind, in den Betreuungslokalen und auf dem Schulareal betreut. 

Alle Kinder, welche nicht in der Betreuung angemeldet sind, dürfen das Schulareal frühestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten (08.10 Uhr / 13:35 Uhr).

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