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Neuerungen in der Kunstförderung der Stadt Zürich

Das Kulturleitbild der Stadt Zürich 2024–27 bildet die Grundlage für einige Anpassungen in der Kulturförderung, die ab 2024 schrittweise von den einzelnen Förderressorts umgesetzt werden. Damit sollen die Arbeitsbedingungen für Künstler*innen verbessert sowie die Sichtbarkeit des Stadtzürcher Kunstschaffens verstärkt werden.

Allgemeine Neuerungen (gültig für alle Förderbereiche)

Die neuen Richtlinien gelten seit dem 1.1.2024.
Weiterhin gültig ist daneben das Reglement über die Fachkommissionen in der Kulturförderung. Dieses regelt das Verfahren.

Die neuen Richtlinien

o    unterscheiden zwischen personenbezogenen Beiträgen (z.B. Werkjahr) und Projektbeiträgen (z.B. Jahresprogrammbeitrag).

o    beinhalten die formalen und inhaltlichen Kriterien. Diese wurden bisher in den Grundzügen im Kulturleitbild festgehalten, was im neuen Kulturleitbild nicht weitergeführt wird. Die Kriterien werden also nach einer Überarbeitung in die Richtlinien integriert. 

o    Neu gibt es den Förderbeitrag Arbeitsbeitrag, der zunächst in den drei Ressorts Jazz/Rock/Pop, Klassische/Neue Musik und Literatur auf den 1.1.2024 eingeführt wird. Für die Bildende Kunst ist die Einführung zu einem späteren Zeitpunkt geplant.
Der Arbeitsbeitrag ermöglicht Künstler*innen, ergebnisoffen an ihren künstlerischen Vorhaben zu arbeiten. Diese Unterstützung erlaubt es, den gesamten künstlerischen Prozess zu fördern. Der Arbeitsbeitrag ist eine der im Kulturleitbild 2024–27 angekündigten Massnahmen in Bezug auf «Faire Arbeitsbedingungen im Kulturbereich».

Spezifische Neuerungen für die Förderung Bildende Kunst der Stadt Zürich

Kunstförderung durch Stipendien: aktuelle und vielfältige Zürcher Kunstszene.

Generell: Verbindlich sind die aktuellen Informationen auf der Website www.stadt-zuerich.ch/kultur. Dies gilt insbesondere für die Richtlinien und Auflagen. Bitte konsultieren Sie diese Website, bevor Sie ein Gesuch stellen. Es kann sporadisch kleinere Anpassungen bei den Eingabebedingungen und bei den Gesuchsverfahren geben, die jeweils auf der Website aktualisiert werden. Auch neue oder befristete Förderformate (Beispiel: Covid-Stipendien, Kulturlabor) werden stets auf dieser Website ausgeschrieben.

Kunststipendien der Stadt Zürich: Das Förderformat mit zweistufigem Wettbewerb und Ausstellung im Helmhaus wird beibehalten. Auch die Eingabefrist 1. Februar bleibt bestehen. Neu ist die Dauer des erforderlichen (Steuer-) Wohnsitzes in Zürich: Sie wird von 2 Jahren auf 1 Jahr verkürzt.

Weitere Änderungen im Rahmen des Kunststipendien-Wettbewerbs: 

Inspirierendes Genua: Hafen + Berge.

Auslandatelier-Stipendien: Die Vergabe erfolgt künftig direkt im Rahmen der 1. Runde im Wettbewerb um die «Kunststipendien». Damit einher geht eine wichtige weitere Neuerung: Bewerber*innen um ein Auslandsstipendium werden künftig nicht mehr in der Ausstellung der Kunststipendien vertreten sein. Bei der Bewerbung um ein Stipendium für die Cité des Arts in Paris (Atelierstipendium Paris) wird künftig auch die Leitung der Cité konsultativ eine Empfehlung zu den Bewerber*innen abgeben. Diese Empfehlung ist für die Stipendienjury der Stadt Zürich nicht bindend. Wie bislang wird zudem ein Atelierstipendium für Genua vergeben.

Gastatelier unter dem Dach der F+F.

Atelierstipendium F+F: Dieses Stipendium wird nach der Pilotphase weitergeführt. Es wird künftig aber im Rahmen der Kunststipendien und zusammen mit diesen ausgeschrieben (Frist 1. Februar). Bei der Bewerbung um ein Stipendium im Gebäude der F+F Schule für Kunst und Design in Zürich (Atelierstipendium F+F) wird wie bisher die Leitung der F+F Schule konsultativ eine Empfehlung abgeben. Diese Empfehlung ist für die Stipendienjury der Stadt Zürich nicht bindend.

Ausstellung der Kunststipendien im Helmhaus: In Planung ist eine Erhöhung der Beiträge an die Künstler*innen, die in die 2. Runde kommen und ein Werk im Helmhaus Zürich ausstellen können (Stichwort Verbesserung der Arbeitsbedingungen, «Künstler*innenhonorare»). Diese Erhöhung wird voraussichtlich erstmals 2025 umgesetzt. Die Information darüber wie über alle Anpassungen erfolgt über die Website www.stadt-zuerich.ch/kultur respektive beim Eingabeprozess (E-Gesuchsportal).

Künstlerkollektiv 6 ½: Zwischenstation im Château Hornegg.

Jahresprogrammbeitrag (bisher: Kunstraumbeitrag): Der Beitrag legt den Schwerpunkt auf das inhaltliche und konzeptuelle Jahresprogramm von Veranstaltenden, nicht auf einen fixen Veranstaltungsort. Diese Änderung soll der freien Szene mehr Flexibilität ermöglichen. Die Förderung trägt der Tatsache Rechnung, dass Veranstalter*innen/Organisator*innen von Kunsträumen oft kurzfristig umziehen müssen oder gezielt auf Zwischennutzungen setzen. Die Beitragshöhe steigt auf maximal Fr. 25 000.–. Dies unter anderem, weil in den Gesuchen künftig zwingend Künstler*innenhonorare auszuweisen sind. 

Einzelveranstaltungsbeitrag (bisher: Kunstvermittlungsprojekte): Hier liegt der Förderschwerpunkt weiterhin auf zeitlich eng umrissenen Einzelveranstaltungen. Wie bisher werden keine Einzelausstellungen von Künstler*innen unterstützt. Die Beitragshöhe steigt auf maximal Fr. 15 000.–. Dies unter anderem, weil in den Gesuchen künftig zwingend Künstler*innenhonorare auszuweisen sind.

Neu eingeführt wird zusätzlich der

«Förderbeitrag zur Verbesserung der Sichtbarkeit von Zürcher Künstler*innen» (bisher: «Kunstszene»): Für die einstige «Kunstszene» wurde in Abstimmung mit der Kommission für Bildende Kunst ein Nachfolgeformat entwickelt. Zur Entwicklung dieses neuen Förderformats haben Erfahrungen mit der «Kunstszene» in der Vergangenheit, aber auch aktuelle Entwicklungen in der lokalen Zürcher Kunstszene und darüber hinaus beigetragen. Festgestellt wurde insbesondere der massive Rückgang günstig verfügbarer grosser Räume und Flächen für umfassende Ad-hoc-Ausstellungsprojekte in Zürich – bei gleichzeitig wachsendem Bedarf für selbstorganisierte künstlerische Präsentationsformate. Zugleich verfügt Zürich inzwischen über eine starke, aber eher dezentral organisierte freie Szene, die kontinuierlich dazu beiträgt, die Sichtbarkeit des lokalen Kunstschaffens zu verbessern. Der Zweck des neuen Förderbeitrags ist die punktuelle zusätzliche Stärkung dieser lebendigen, aber oft unter prekären Bedingungen arbeitenden Szene. Spezifisch gefördert werden durch das neue Fördergefäss die Vernetzung und Kommunikation sowie Formate, die für ein breiteres Publikum angelegt sind.

Die Ausschreibung findet zunächst zweimal jährlich statt, parallel zu den Eingabefristen für Jahresprogramme und Einzelveranstaltungen. Auf Empfehlung der Kommission für Bildende Kunst werden bis zu Fr. 50 000.– pro Vorhaben vergeben. Insgesamt stehen jährlich Fr. 100 000.– zur Verfügung. Kunsträume oder weitere Veranstalter der freien Szene, die ein gemeinsames Vorhaben planen und dafür ein Gesuch stellen, dürfen dieses Vorhaben allerdings nicht im Budget des Gesuchs für ein «Jahresprogramm» anführen. 

Förderung durch Ankäufe von Kunst: Publikationen zu den zu den Ankäufen 2011–2018 und 2011–2021.

Bei den Publikationskosten und den Kunstankäufen durch die Stadt Zürich sind aktuell keine Änderungen vorgesehen. 

Wir hoffen, dass die Anpassungen den Bedürfnissen entsprechen und sind weiterhin für Anregungen, Kritik und Verbesserungsvorschläge offen. Diese prüfen wir gerne und beziehen sie in unsere Überlegungen zur weiteren Entwicklung der Förderung in den kommenden Jahren ein. Bitte richten Sie Rückmeldungen an die Adresse bildendekunst@zuerich.ch

Text: Barbara Basting

Fotos: Kunststipendien der Stadt Zürich 2023 (Ausstellungsansicht): Werke von Karoline Schreiber, Dominic Michel, Eva Gadient (v.l.n.r.): Foto Zoe Tempest, Helmhaus Zürich // Atelier Genua: Foto Städtekonferenz SKK/Sabine Jäggi // Atelierstipendium Kunst an der F+F: Foto F+F Schule für Kunst und Design // Künstlerkollektiv 6 ½, Foto Peter Baracchi // Publikationen zu Ankäufen: Broschüren zur Ausstellung Kunstankäufe der Stadt Zürich 2011–2018, 30.11.18–27.1.19, Foto Helmhaus Zürich / Buch Kunst für Zürich, Kunstankäufe der Stadt Zürich, 2011–2021, Foto Georg Aerni

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