Scharf beobachtete Kunst
Wie kommt die Kunstförderung zur Kunst?
Wie fördert die Stadt Zürich Künstlerinnen und Künstler? Wie unterstützt sie Projekte? Wie geht sie beim Ankauf von Kunstwerken vor? Barbara Basting, Ressortleîterin Bildende Kunst der Stadt Zürich, erläutert das Vorgehen der städtischen Kunstkommission. Die Fotos zeigen Mitglieder der Kunstkommission und zwei Gastjuroren beim Jurieren der Ausstellung «Werk- und Atelierstipendien der Stadt Zürich 2015».
Die Präsidialabteilung der Stadt Zürich verfügt über einen freien Kredit zur Kunstförderung, der für Werk- und Atelierstipendien, Werkankäufe, Beiträge an Projekte und Räume sowie für Druckkostenzuschüsse verwendet wird. Die Fördermittel werden auf Antrag der Kommission für Bildende Kunst vergeben, und es gibt genaue Richtlinien und Auflagen, die den vom Kulturleitbild vorgegebenen Rahmen berücksichtigen. Die Richtlinien und Auflagen werden periodisch überprüft und unter Einbezug der Empfehlungen der Kommission gegebenenfalls angepasst. Die Informationen zu den einzelnen Förderbereichen finden sich hier.
Ankäufe und Nachlässe
Regelmässig erreichen uns insbesondere Anfragen zum Vorgehen der Kommission im Fall der Kunstankäufe, da für Kunstankäufe keine Gesuche gestellt werden können.
So wollen Kunstschaffende oder Galeristen wissen, wie sie die Kunstkommission auf bestimmte Werke hinweisen können. Künstlerinnen oder Künstler, die schon länger in der Stadt leben, fragen sich manchmal, warum von ihnen noch nie etwas angekauft wurde. Auch Angehörige, die Künstlernachlässe zu betreuen haben, melden sich: Interessiert sich die Kommission für einen bestimmten Nachlass oder ein Werk daraus?
Ankaufskommission sucht Werke selbst
Manche Fragen sind nicht ganz einfach zu beantworten. Andere hingegen schon. So geht beispielsweise die Ankaufskommission, eine Untergruppe der Kunstkommission, grundsätzlich proaktiv vor. Das heisst, sie macht sich kontinuierlich ein Bild von der hiesigen Kunstszene und von künstlerischen Positionen, die sie durch Ankäufe für die städtische Kunstsammlung fördern und sichern möchte.
Alle Ankaufsvorschläge werden gemeinsam an den regelmässigen Sitzungen der Ankaufskommission diskutiert. Da die Ankaufskommission - wie die gesamte Kommission - turnusmässig wechselt, ist gewährleistet, dass dabei immer wieder neue Sichtweisen zum Zuge kommen. Auch die Ankaufsstrategie kann sich entsprechend ändern. Denn das Kunsturteil ist nicht objektiv, sondern intersubjektiv: Es wird innerhalb der Ankaufskommission im kritischen Dialog entwickelt. Mit den Kunstankäufen wird die Städtische Kunstsammlung der Stadt Zürich erweitert, zugleich ist ein Ankauf immer auch ein Element innerhalb der Förderungsstrategie der Kommission für Bildende Kunst.
Prüfung von Gesuchen
Die anderen Teilkommissionen – für Projekte und Räume, Druckkosten, Werk- und Atelierstipendien sowie, neu, für die städtischen Ateliers –- prüfen dagegen Gesuche, also Bewerbungen, die zuvor eingereicht worden sind. Es können dabei nur elektronisch eingereichte Dossiers berücksichtigt werden. Auch hier gilt jeweils der Mehrheitsentscheid nach vorgängiger inhaltlicher Diskussion.
Wichtig zu wissen ist auch, dass die Entscheide der Fachkommission zuhanden der Präsidialabteilung Empfehlungscharakter haben und dass in der Kommission für Bildende Kunst der Stadt Zürich keine Angehörige der Zürcher Stadtverwaltung Einsitz haben.
Text: Barbara Basting
Foto: Peter Schneider