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Regenbogenfamilien

Die traditionelle Mutter-Vater-Kind-Familie wird noch oft als gesellschaftliche Norm angesehen. Doch die Realität der Familienformen ist vielfältiger, bunter. Bei Familien, in denen sich mindestens ein Elternteil als lesbisch, schwul oder trans bezeichnet, spricht man von «Regenbogenfamilien». In der Schweiz leben schätzungsweise rund 30'000 Kinder in solchen Familien.

Neue Rechtslage

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat im September 2021 der Initiative «Ehe für Alle» zugestimmt. Seit dem 1. Juli 2022 sind Regenbogenfamilien allen anderen Familien gleichgestellt. Gleichgeschlechtliche Eltern können gemeinsam ein Kind adoptieren. Lesbische Paare haben Zugang zur künstlichen Befruchtung in Schweizer Samenbanken. Seit 1. Januar 2018 besteht zudem die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen das Kind der Partnerin oder des Partners zu adoptieren. Die Stiefkindadoption steht sowohl Verheirateten und Paaren in eingetragener Partnerschaft als auch Paaren in einer faktischen Lebensgemeinschaft offen. Damit werden Benachteiligungen bezüglich Erbschaft und Waisenrenten aufgehoben und die Stiefkinder dem vollen Schutz des Kindsrechts unterstellt. 

Starke Eltern – starke Kinder

Je selbstbestimmter die Eltern und Betreuungspersonen, je unterstützender das soziale Umfeld, desto stärker und glücklicher können Kinder ihr Leben angehen, unabhängig von Blutsverwandtschaft und biologischem Geschlecht.

Unsere Fachstelle setzt sich ein für

  • ein diskriminierungsfreies Zusammenleben in verschiedenen Familienkonstellationen.
  • die Sensibilisierung der Bevölkerung und Behörden, insbesondere auch von Betreuungspersonen, Lehr- und Fachkräften.

Ein Beitrag dazu ist die Broschüre «Regenbogenfamilien». Sie macht die Lebensrealitäten von Kindern und Eltern aus Regenbogenfamilien sichtbar und hält für Fachpersonen Tipps und Informationen bereit.

Die Broschüre ist vergriffen. Sie wird 2024 überarbeitet und neu gedruckt. 

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