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Beiträge zur Qualitätsförderung

Massnahmen zur Förderung der Qualität in Zürcher Kitas

Das Sozialdepartement verfügt über einen Kredit für Beiträge für Massnahmen zur Förderung der Qualität in Zürcher Kitas.  Es handelt sich um Objektbeiträge (Ermessenssubventionen) und es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf den ersuchten Betrag.

Beiträge für die Qualitätsmassnahmen können Kitas beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Gültiger Kontrakt mit dem Sozialdepartement für das Angebot von subventionierten Kita-Plätzen
  • Keine unerfüllten personellen Auflagen der Krippenaufsicht oder des Kontraktmanagements
  • Weitergabe des Teuerungsausgleichs von 2.5% auf die Löhne der Angestellten
  • Vorhandensein von zusätzlichen Personalressourcen zur Umsetzung der Massnahmen

Das Sozialdepartement kann folgende drei Massnahmen mitfinanzieren, für die ab sofort Gesuche gestellt werden können:

  • Mitfinanzierung von Weiterbildungen und Prozessbegleitung in der Qualitätsentwicklung
  • Mitfinanzierung von Weiterbildungen in der Säuglingsbetreuung
  • Mitfinanzierung des Studiums HF Kindheitspädagogik

Unterlagen zur Beantragung einer finanziellen Unterstützung für die Massnahmen zur Förderung der Qualität in Zürcher Kitas

Für weitere einmalige Massnahmen und Projekte im Bereich Qualitätsentwicklung und Innovation, die hier nicht gelistet sind, kann ein reguläres Gesuch auf Objektsubventionen gestellt werden.

Objektsubventionen – Finanzielle Unterstützung von Projekten im Frühbereich

Zur Unterstützung von Projekten und Massnahmen im Bereich Qualitätsentwicklung und Innovation kann das Sozialdepartement finanzielle Beiträge in der Form von Objektsubventionen leisten. Ein Projekt zur Qualitätsentwicklung muss mindestens einen Bereich der 8 Qualitätsentwicklungsbereiche nach «QualiKita» verbessern. Bei den Beiträgen im Rahmen der Objektsubvention handelt es sich um Ermessenssubventionen – es besteht kein Rechtsanspruch auf eine finanziellen Unterstützung von Projekten oder Massnahmen. Trägerschaften, die eine finanzielle Unterstützung beantragen möchten, können ein entsprechendes Gesuch einreichen. Die Gesuche werden vom Kontraktmanagement des Sozialdepartements laufend beurteilt.

Kredit für einmalige Beiträge und Starthilfen

Das Sozialdepartement verfügt über einen Kredit für einmalige Beiträge und Starthilfen im Frühbereich. Damit können Beiträge an bestehende Einrichtungen für betriebswirtschaftliche Massnahmen, Evaluationen, Beratung sowie für ausserordentliche Anschaffungen, Umzüge und bauliche Aufwendungen gesprochen und in Ausnahmefällen auch Starthilfen für Krippengründungen und -erweiterungen mitfinanziert werden.

Gesuchsstellung

Für die mitfinanzierten Massnahmen werden separate Gesuchsformulare und Berechnungshilfen zur Verfügung gestellt. Pro Kita und Massnahme ist je ein Gesuch zu stellen. Die Gesuche sind in digitaler Form auf der Kollaborationsplattform  zu stellen. Dazu müssen das Kontaktformular ausgefüllt und die notwendigen Unterlagen hochgeladen werden.

Die Kollaborationsplattform KiBEA (Kollab) ermöglicht die webbasierte Zusammenarbeit und den sicheren elektronischen Daten- und Informationsaustausch zwischen dem Sozialdepartement und den Kontraktpartner*innen. Der Zugang zu Kollab muss vorgängig beim Team Elternbeiträge beantragt werden. 

Kontakt

Stadt Zürich
Departementssekretariat
Sozialdepartement
Kontraktmanagement
Werdstrasse 75
Verwaltungszentrum Werd
8004 Zürich
Kontaktformular

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