Beiträge zur Qualitätsförderung
Objektsubventionen – Finanzielle Unterstützung von Projekten im Frühbereich
Zur Unterstützung von Projekten und Massnahmen im Bereich Qualitätsentwicklung und Innovation kann das Sozialdepartement finanzielle Beiträge in der Form von Objektsubventionen leisten. Ein Projekt zur Qualitätsentwicklung muss mindestens einen Bereich der 8 Qualitätsentwicklungsbereiche nach «QualiKita» verbessern. Bei den Beiträgen im Rahmen der Objektsubvention handelt es sich um Ermessenssubventionen – es besteht kein Rechtsanspruch auf eine finanziellen Unterstützung von Projekten oder Massnahmen. Trägerschaften, die eine finanzielle Unterstützung beantragen möchten, können ein entsprechendes Gesuch einreichen. Die Gesuche werden vom Kontraktmanagement des Sozialdepartements laufend beurteilt.
Kredit für einmalige Beiträge und Starthilfen
Das Sozialdepartement verfügt über einen Kredit für einmalige Beiträge und Starthilfen im Frühbereich. Damit können Beiträge an bestehende Einrichtungen für betriebswirtschaftliche Massnahmen, Evaluationen, Beratung sowie für ausserordentliche Anschaffungen, Umzüge und bauliche Aufwendungen gesprochen und in Ausnahmefällen auch Starthilfen für Krippengründungen und -erweiterungen mitfinanziert werden.
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Sozialdepartement