Beiträge zur Qualitätsförderung
Das Sozialdepartement verfügt über einen Kredit für Beiträge für Massnahmen zur Förderung der Qualität in Zürcher Kitas.
Massnahmen zur Förderung der Qualität in Zürcher Kitas
Beiträge für die Qualitätsmassnahmen können Kitas beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Gültiger Kontrakt mit dem Sozialdepartement für das Angebot von subventionierten Kita-Plätzen
- Keine unerfüllten personellen Auflagen der Krippenaufsicht oder des Kontraktmanagements
- Weitergabe des Teuerungsausgleichs von 2.5% auf die Löhne der Angestellten
- Vorhandensein von zusätzlichen Personalressourcen zur Umsetzung der Massnahmen
Das Sozialdepartement kann folgende drei Massnahmen mitfinanzieren, für die ab sofort Gesuche gestellt werden können:
- Mitfinanzierung von Weiterbildungen und Prozessbegleitung in der Qualitätsentwicklung
- Mitfinanzierung von Weiterbildungen in der Säuglingsbetreuung
- Mitfinanzierung des Studiums HF Kindheitspädagogik
Es handelt sich um Objektbeiträge (Ermessenssubventionen) und es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf den ersuchten Betrag.
Merkblatt: Gesuchsstellung
Nachstehend Unterlagen zur Beantragung einer finanziellen Unterstützung für die Massnahmen zur Förderung der Qualität in Zürcher Kitas
Für weitere einmalige Massnahmen und Projekte im Bereich Qualitätsentwicklung und Innovation, die hier nicht gelistet sind, kann ein reguläres Gesuch auf Objektsubventionen gestellt werden.
Zur Förderung der Qualitätsentwicklung unterstützt das Sozialdepartement Weiterbildungen und Prozessbegleitungen in der Qualitätsentwicklung durch die ZHAW (Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften) in Kooperation mit der OST (Ostschweizer Fachhochschule) in Form einer externen Qualitätsfachstelle im Auftrag des Sozialdepartements. Diese bietet eine Selbsteinschätzung und ein modular aufgebautes Programm für Weiterbildungen und Prozessbegleitung für die Qualitätsentwicklung an. Die Module sind auf die verschiedenen Ausgangslagen der Kitas abgestimmt, unterstützen den Einstieg und fördern die Auseinandersetzung mit Qualitätsthemen, vermitteln Prozess- und Fachwissen und bieten in der konkreten Umsetzung vor Ort Unterstützung. Die Kitas melden sich selbständig für das Angebot bei der ZHAW an. Detaillierte Angaben finden sie auf der Website der ZHAW. Die externen Kosten für das Modul, die Arbeitszeit für die Weiterbildungen und die benötigten internen Personalressourcen für qualifiziertes und unqualifiziertes Personal in der Kita (vorgegebene Anzahl Stunden pro Vollzeitstelle je nach Modul) können auf Gesuch hin mitfinanziert werden.
Zur Förderung der Qualität der Säuglingsbetreuung unterstützt das Sozialdepartement die Teilnahme an Weiterbildungen im Bereich der Säuglingsbetreuung. Das Sozialdepartement stellt dafür eine Liste mit anerkannten Weiterbildungen zur Verfügung. Die Kitas melden sich selbständig für das Angebot beim jeweiligen Ausbildungsinstitut an. Das Angebot richtet sich an ausgebildete Betreuungspersonen. Die externen Kurskosten, die Personalkosten für die Weiterbildung und der kitainterne Wissenstransfer im Umfang von 15 Stunden können auf Gesuch hin mitfinanziert werden.
Mehr Informationen zur Gesuchsstellung
Zur Förderung der Qualifikation der Betreuungspersonen unterstützt das Sozialdepartement das Studium HF Kindheitspädagogik.
Auf Gesuch hin können folgende Kosten mitfinanziert werden:
- Personalkosten für die Praxisanleitung der Studierenden
- die Studiengebühren
- und, falls nötig, die Ausbildungskosten für neue Praxisausbildner*innen
- Es können auch bereits laufende Ausbildungen ab dem 1.1.2023 mitfinanziert werden.
Die Kitas bzw. die Studierenden melden sich selbstständig bei den jeweiligen Höheren Fachschulen an:
- Artiset Bildung Zug (Anmeldeschluss 6.5.2024)
- agogis Zürich (Anmeldeschluss 3.1.2024)
- BFF Bern (Anmeldeschluss 10.3.2024)
- BFS Basel (Anmeldschluss 12.02.2024).
Bei Bedarf können das Sozialdepartement und die Höheren Fachschulen die Kitas darin unterstützen, Lösungen für eine externe Praxisausbildung zu finden. Hierzu verweisen wir gerne auf die Organisation der Arbeit (OdA) Sozialberufe Zürich, die externe Praxisausbildungen anbietet und die Kitas bei der Erarbeitung eines Ausbildungskonzepts unterstützt. Die OdA-Leistungen werden ebenfalls durch das Sozialdepartement mitfinanziert.
Objektsubventionen – Finanzielle Unterstützung von Projekten im Frühbereich
Zur Unterstützung von Projekten und Massnahmen im Bereich Qualitätsentwicklung und Innovation kann das Sozialdepartement finanzielle Beiträge in der Form von Objektsubventionen leisten. Ein Projekt zur Qualitätsentwicklung muss mindestens einen Bereich der 8 Qualitätsentwicklungsbereiche nach «QualiKita» verbessern. Bei den Beiträgen im Rahmen der Objektsubvention handelt es sich um Ermessenssubventionen – es besteht kein Rechtsanspruch auf eine finanziellen Unterstützung von Projekten oder Massnahmen. Trägerschaften, die eine finanzielle Unterstützung beantragen möchten, können ein entsprechendes Gesuch einreichen. Die Gesuche werden vom Kontraktmanagement des Sozialdepartements laufend beurteilt.
Kredit für einmalige Beiträge und Starthilfen
Das Sozialdepartement verfügt über einen Kredit für einmalige Beiträge und Starthilfen im Frühbereich. Damit können Beiträge an bestehende Einrichtungen für betriebswirtschaftliche Massnahmen, Evaluationen, Beratung sowie für ausserordentliche Anschaffungen, Umzüge und bauliche Aufwendungen gesprochen und in Ausnahmefällen auch Starthilfen für Krippengründungen und -erweiterungen mitfinanziert werden.
Gesuchsstellung
Für die mitfinanzierten Massnahmen werden separate Gesuchsformulare und Berechnungshilfen zur Verfügung gestellt. Pro Kita und Massnahme ist je ein Gesuch zu stellen. Die Gesuche sind in digitaler Form auf der Kollaborationsplattform zu stellen. Dazu müssen das Kontaktformular ausgefüllt und die notwendigen Unterlagen hochgeladen werden.
Die Kollaborationsplattform KiBEA (Kollab) ermöglicht die webbasierte Zusammenarbeit und den sicheren elektronischen Daten- und Informationsaustausch zwischen dem Sozialdepartement und den Kontraktpartner*innen. Der Zugang zu Kollab muss vorgängig beim Team Elternbeiträge beantragt werden.
Kontakt
Departementssekretariat
Sozialdepartement