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Schulärztliche Vorsorge-Untersuchungen

Kann Ihr Kind die Buchstaben an der Wandtafel erkennen? Hört es die Erklärungen der Lehrerperson gut? Verläuft das Wachstum altersgemäss? Ist es genügend geimpft? Vorsorge-Untersuchungen helfen gesundheitliche Einschränkungen früh zu erkennen, sodass betroffene Kinder gut unterstützt werden können.

Obligatorische schulärztliche Vorsorge-Untersuchungen

Mädchen beim Farbsehtest

Drei schulärztliche Vorsorge-Untersuchungen sind für alle Kinder und Jugendlichen in der Volksschule gesetzlich vorgeschrieben.  Sie tragen dazu bei, dass gesundheitliche Einschränkungen oder Risiken bei allen Kindern früh erkannt, wenn nötig geeignete Massnahmen eingeleitet und möglichst günstige Voraussetzungen für eine gute Schulzeit geschaffen werden. 

Die Vorsorge-Untersuchungen finden im Kindergarten, in der 5. Klasse und in der 2. Sekundarstufe (8. Klasse) statt. Im Kindergarten erfolgt die Untersuchung in der Regel bei der*dem privaten Kinderärzt*in. In der 5. Klasse und 8. Klasse/2. Sekundarstufe erfolgt sie in der Regel durch den Schulärztlichen Dienst.

Informationen nach Altersstufe

Schulärztliche Vorsorge-Untersuchung in der 5. Klasse

Schulärztliche Vorsorge-Untersuchung in der 5. Klasse

Die zweite schulärztliche Vorsorge-Untersuchung findet in der 5. Klasse statt und erfolgt mehrheitlich durch den Schulärztlichen Dienst. Für die Untersuchung, allfällige Impfungen sowie Nachkontrollen in der schulärztlichen Praxis wird den Eltern/Erziehungsberechtigten keine Rechnung gestellt.

   

Obligatorische Inhalte

  • Überprüfung der Augen und Ohren
  • Messen der Körpergrösse und des Gewichts
  • Gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle des Impfschutzes (siehe auch Impfungen
  • Besprechung der Untersuchungsergebnisse mit dem Kind und schriftliche Rückmeldung an die Eltern 

    

Freiwillige Inhalte / auf Wunsch

  • Kontrolle des Rückens / Bewegungsapparates
  • Nachholen von Impfungen bis zum 7. Lebensjahr
  • Führen eines Gesundheitsgesprächs (z.B. zum Thema Bewegung, Ernährung, Medien) mit dem Kind
  • Besprechung schulrelevanter Befunde mit der Lehrperson (z.B. Sehschwäche)

Bei der Untersuchung und im Gespräch wird die Privatsphäre der Schüler*innen eingehalten. Das Gesundheitsgespräch untersteht der ärztlichen Schweigepflicht.

Die Vorsorge-Untersuchung durch den Schulärztlichen Dienst findet während der Schulzeit in den Räumen der Schule oder der schulärztlichen Praxis des Schulkreises statt.

     

Untersuchung in der Kinderarztpraxis

Auf Wunsch kann die schulärztliche Vorsorge-Untersuchungen auch in der Kinderarztpraxis / Hausarztpraxis durchgeführt werden. In diesem Fall: 

  • tragen die Eltern die allfällig anfallenden Kosten, falls diese von der Krankenkasse nicht übernommen werden.
  • muss die Untersuchung dem Schulärztlichen Dienst schriftlich bestätigt werden.
  • bitten wir die Eltern/Erziehungsberechtigten dem Schulärztlichen Dienst dennoch eine Kopie des Impfausweises zu schicken, sodass im Fall von ansteckenden Krankheiten in der Schule schnell die sinnvollsten Massnahmen zum Schutz der Gesundheit aller Schulkinder einleitet werden können. 

   

Fragebogen zur Auswahl und Vorbereitung

Bei einer Gesundheitslektion durch den Schulärztlichen Dienst erhalten die Kinder und deren Eltern/Erziehungsberechtigten einen Fragebogen zur Gesundheit des Kindes. Auf diesem kreuzen Sie an, wo Sie die Untersuchung wünschen. Den unterschriebenen Gesundheitsfragebogen können Sie zusammen mit dem Impfausweis (bzw. einer Kopie) im verschlossenen Couvert Ihrem Kind in die Schule mitgeben. Die Klassenlehrperson wird die Couverts gesammelt an uns weiterleiten. 

Informationen für Neuzugezogene

Neu zugezogene Schülerinnen und Schüler werden unabhängig von der Klassenstufe vom Schulärztlichen Dienst kontaktiert und zum freiwilligen Untersuchungstermin eingeladen. Dieser findet in der Regel etwa zwei Monate nach dem Zuzug statt.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Infoblatt. Es steht auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch zur Verfügung. 

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