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Kooperative Planung

In Gebieten und auf Arealen mit besonderen Voraussetzungen und baulichem Entwicklungsbedarf erfolgen in enger Zusammenarbeit zwischen Stadt und Privaten oftmals kooperative Planungen. Abgestimmt auf die übergeordneten Zielsetzungen der Stadt Zürich verfolgen diese Planungen das Ziel, städtebaulich, frei- und sozialräumlich hochwertige Quartiere mit zukunftsgerichteter Nutzungsverteilung zu schaffen.

Die geltende Bau- und Zonenordnung lässt viele Möglichkeiten für ein qualitätsvolles Wachstum der Stadt zu. Der Kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen (Stadtratsbeschluss 24.10.2019) bezeichnet Gebiete, welche darüber hinaus für eine bauliche Verdichtung geeignet sind. Um Areale und Gebiete mit spezifischen Voraussetzungen oder mit dem Ziel einer baulichen Verdichtung über die geltende BZO hinaus qualitätsvoll zu entwickeln, ist die kooperative Planung das geeignete Verfahren.

Die Initiative für ein kooperatives Planungsverfahren kann von privaten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern oder von der Stadt ausgehen. Zuständig ist das Amt für Städtebau, das auch die Koordination mit weiteren städtischen Dienstabteilungen wahrnimmt.

Die kooperative Planung schafft städtebaulich und freiräumlich hochwertige Areale mit zukunftsgerichteter Nutzungsverteilung. Sie ermöglicht eine nachhaltige Stadtentwicklung, abgestimmt auf die übergeordneten Zielsetzungen der Stadt Zürich.
Im Rahmen einer kooperativen Planung erarbeiten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer gemeinsam mit der Stadt eine Zukunftsvorstellung und Grundsätze für die Entwicklung eines Areals oder Gebiets. Meist erfolgt dies über Testplanungen, Studienaufträge oder Wettbewerbe, deren Resultate in einem Leitbild oder Masterplan für alle Beteiligten verbindlich festgehalten werden. Nach Möglichkeit werden weitere Interessensvertretende und die Quartierbevölkerung einbezogen. 

Das Ergebnis der kooperativen Planung weicht häufig von der Bau- und Zonenordnung ab. Eine massgeschneiderte planungsrechtliche Sicherung der Ergebnisse erfolgt meistens über ein Nutzungsplanungsverfahren (BZO-Teilrevision, Gestaltungsplan, Sonderbauvorschriften). Ergänzend werden bei Bedarf städtebauliche Verträge zwischen der Grundeigentümerschaft und der Stadt Zürich abgeschlossen, z.B. zur arealspezifischen Regelung des Mehrwertausgleichs.

Diese Themen werden üblicherweise behandelt:

  • Nutzungen: zukunftsgerichtetes, vielfältiges Nutzungsangebot, bei Bedarf und nach Möglichkeit Flächensicherung für öffentliche Infrastrukturen 
  • Freiraum: gutes und vielseitiges Freiraumangebot mit Erholungsfunktion und hohem Wert für die Stadtnatur und das Stadtklima 
  • Erschliessung/Mobilität: zweckmässige Erschliessung und Parkierung, Förderung einer nachhaltigen Mobilität 
  • Städtebau: städtebaulich und architektonisch besonders gut gestaltete und in die Umgebung eingepasste Überbauungen
  • Quartierinfrastruktur: Beitrag an eine gute Quartierversorgung (z.B. Läden für den alltäglichen Bedarf, Krippen etc.)
  • Bestand: sorgfältiger Umgang mit bestehenden Bauten und allfälligen Schutzobjekten
  • Umwelt: Berücksichtigung der umweltrelevanten Themen wie Fachplanung Hitzeminderung, Energie (Energieplattform), Wasser, ökologischer Ausgleich, Lärm (weitere Infos zum Lärm siehe die Webseiten des UGZ und des Kantons
  • Bei Mehrausnützung: Höhe und Verwendung des Mehrwertausgleichs, Mindestanteil preisgünstiger Wohnraum gemäss §49b PBG bzw. Mindestanteil subventionierter Wohnraum bei Baugenossenschaften 
  • Sozialräumliche Aspekte wie z.B. breites Wohnraumangebot, Nutzungsvielfalt, soziale Infrastruktur, gute Nahversorgung, Begegnungs- und Aufenthaltsräume oder Etappierung (siehe dazu den Leitfaden sowie die Arbeitshilfe)

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