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Weisser Stock hat Vortritt

Für blinde und sehbehinderte Menschen ist die Orientierung im Strassenverkehr eine grosse Herausforderung. Wenn eine Person den weissen Stock am Strassenrand hochhält, möchte sie die Strasse überqueren. Dabei gilt der weisse Stock wie eine rote Ampel. Was bedeutet, dass alle anderen Verkehrsteilnehmende den Vortritt gewähren müssen. Mit den folgenden Verhaltensregeln und Tipps helfen Sie mit, dass sich Blinde und Sehbehinderte im Strassenverkehr sicherer fühlen.

Das richtige Verhalten

Was tun, wenn eine Person am Strassenrand den weissen Stock hoch hält um die Fahrbahn zu überqueren? Halten Sie an und warten bis die Person die Strasse vollständig überquert hat. Bitte nicht winken, hupen oder den Motor abstellen.

Verbindliche Regeln

Gewähren Sie Fussgänger*innen, die mit dem weissen Stock unterwegs sind, immer den Vortritt — auch neben dem Fussgängerstreifen oder in Tempo-30-Zonen, in Begegnungszonen oder ausserhalb von Ortschaften (Art. 6 Abs. 4 VRV).

Der weisse Stock hat immer Vortritt.

Unsere Tipps

In Hördistanz
Stoppen Sie nahe bei der wartenden Person mit dem weissen Stock, damit sie das haltende Fahrzeug hören kann.

Mit Geduld
Die Person mit dem weissen Stock kann erst loslaufen, wenn auch der Gegenverkehr steht. Warten Sie geduldig und fahren Sie erst weiter, wenn die Person die Strasse ganz überquert hat. Geräusche sind für sie schwierig zu lokalisieren und können verunsichern.

Alle gemeinsam
Gewähren Sie den Vortritt, gleich ob Sie mit dem Auto, dem Motorrad, dem Velo oder einem Elektro-Trendfahrzeug unterwegs sind. Das Anhalten ist für alle gesetzlich vorgeschrieben.

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