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Neue Verkehrsregeln

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Anpassungen im Strassenverkehrsgesetz

Zum Jahreswechsel treten oftmals neue Verkehrsregeln in Kraft.  Diese Änderungen erhöhen die Sicherheit und machen den Verkehrsablauf flüssiger. Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen seit 2021 zusammengetragen. 

Tachopflicht für schnelle E-Bikes

Ab 1. April 2024 dürfen schnelle E-Bikes, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und 45 km/h mit Tretunterstützung, nur noch mit einem Geschwindigkeitsmesser in Verkehr gesetzt werden. E-Biker*innen müssen den Geschwindigkeitsmesser während der Fahrt im Blickfeld haben und die Höchstgeschwindigkeiten, namentlich in Tempo-20- und Tempo-30-Zonen, einhalten. Bereits im Gebrauch stehende, schnelle E-Bikes müssen bis zum 1. April 2027 mit einem Tacho nachgerüstet werden.

Rechtsabbiegen bei Rot für Velos

Zusatztafel: Rechtsabbiegen für Fahrradfahrer gestattet.

Velos, E-Trottis, Mofas und E-Bikes dürfen an roten Ampeln rechts abbiegen, sofern dies entsprechend signalisiert ist. Fehlt das Zusatzsignal, ist das Rechtsabbiegen bei Rot weiterhin nicht gestattet. Weitere Infos erhalten Sie auf der Webseite der Stadt Zürich.

Primarschulkinder mit Velo auf Trottoir

Wenn kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist, dürfen Kinder bis 12 Jahre mit dem Velo auf dem Trottoir fahren. Dabei müssen sie auf Fussgänger*innen Rücksicht nehmen, denn diese haben Vortritt.

Lernfahrten mit 17 Jahren

Wenn Sie den Lernfahrausweis für Personenwagen vor dem zurückgelegten 20. Altersjahr erwerben, müssen Sie eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Damit Sie die Führerprüfung trotz der einjährigen Lernphase mit 18 Jahren absolvieren können, dürfen Sie den Lernfahrausweis bereits im Alter von 17 Jahren beantragen. Für Personen, die den Lernfahrausweis nach dem 20. Geburtstag erwerben, gilt die zwölfmonatige Lernphase nicht.

Kein Direkteinstieg mehr in die unbeschränkte Kategorie A für Motorradfahrer

Wenn Sie die leistungsstärksten Motorräder fahren wollen, müssen Sie zuerst mindestens zwei Jahre ein auf 35 kW beschränktes Motorrad der Kategorie A fahren. Der Direkteinstieg in die stärkeren Motorradkategorien ist nur noch für Personen möglich, die berufsmässig auf das Führen solcher Motorräder angewiesen sind wie zum Beispiel Motorradmechaniker, Polizisten und Verkehrsexperten.

Verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung

Motorfahrzeuglenkende ab 75 Jahren müssen ihre Fahreignung alle zwei Jahre mit einer medizinischen Kontrolluntersuchung überprüfen lassen. Weitere Infos finden Sie auf der Webseite des Kantons Zürich.

Tagfahrlicht für E-Bike, E-Trottinett und E-Scooter

Alle E-Bike-, E-Trottinett- und E-Scooter-Lenker*innen müssen das Licht auch tagsüber einschalten. Die Lichter müssen fest am Fahrgerät angebracht sein. Als fest angebracht gelten auch Anstecklichter. Laut den Bestimmungen genügt es, wenn das Licht tagsüber nur vorne eingeschaltet ist. Damit Sie besser gesehen werden, empfehlen wir das Vorder- und Rücklicht einzuschalten. Die Lichtpflicht gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. Somit in der Regel auch auf Feldwegen oder Bike-Trails.

Kontrollschild für Heckveloträger

Bild: Bundesamt für Strassen (ASTRA)
Bild: Bundesamt für Strassen (ASTRA)

Mit dem dritten Kontrollschild entfällt das Umhängen des hinteren Schildes vom Auto auf den Heckveloträger. Das neue Kontrollschild ist eine Kopie des hinteren Hauptschildes. Um allfälligen Missbrauch zu verhindern, hat es eine rote statt weisse Grundfarbe. Es darf ausschliesslich zusammen mit dem Hauptschilderpaar verwendet werden. Das dritte Schild ist freiwillig. Das Umhängen des hinteren Kontrollschildes ist weiterhin erlaubt. Im Kanton Zürich können Sie ein rotes Kontrollschild über die Webseite des Kantons bestellen.

Fahrassistenzsysteme (EU-Norm auch in der Schweiz)

Fahrassistenzsysteme leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. In den nächsten Jahren werden mehrere Fahrassistenzsysteme für Personenwagen, leichte Nutzfahrzeuge, Lastwagen, Busse und Gesellschaftswagen in der Schweiz obligatorisch. Seit Juli 2022 gilt für automatisierte Fahrzeuge die EU-Typengenehmigungspflicht. Weitere Infos finden Sie auf dem

 Merkblatt des Bundesamtes für Strassen, ASTRA. 

Rettungsgasse auf Autobahnen

Rettungsgasse auf Autobahnen

Auf Autobahnen muss eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge freigehalten werden, bereits wenn sich der Verkehr nur noch mit Schrittgeschwindigkeit bewegt. Das gilt auch, wenn kein Blaulichtfahrzeug zu sehen oder zu hören ist. Bei zweispurigen Strassen ist die Rettungsgasse zwischen den beiden Spuren zu bilden, bei dreispurigen Strassen immer zwischen dem äussersten linken und dem mittleren Fahrstreifen. Mehr zum Thema lesen Sie auf der Webseite rettungs-gasse.ch.

Reissverschluss bei Fahrstreifenabbau und Autobahneinfahrten

Reissverschluss auf Autobahnen

Beim Abbau von Fahrstreifen sowie bei stockendem Verkehr bei Autobahneinfahrten ist das Reissverschlusssystem neu obligatorisch. Das gilt überall dort, wo Fahrstreifen enden. Zum Beispiel beim Wechsel von drei auf zwei Spuren, bei Unfällen oder Baustellen. Nutzen Sie im dichten Verkehr beide Spuren bis zum Hindernis. Vor dem Hindernis lässt jeder Verkehrsteilnehmende auf der weiterführenden Spur ein Fahrzeug vor sich einfädeln. Einschwenkende Fahrzeuglenkende dürfen die Lücke aber nicht erzwingen. Sie sind nicht vortrittsberechtigt.

Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen

Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen bei stockendem Verkehr

Wenn sich auf dem linken und/oder dem mittleren Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat, dürfen Sie neu mit der nötigen Vorsicht auf der rechten Spur vorbeifahren. Das Rechtsüberholen, mit Ausschwenken auf den rechten Fahrstreifen und Wiedereinschwenken nach links, ist weiterhin verboten.

100 km/h für leichte Anhängerzüge auf Autobahnen

Wenn Sie mit Ihrem Personen- oder Lieferwagen einen Anhänger ziehen, dürfen Sie auf Autobahnen höchstens mit 100 km/h fahren. Der Anhänger darf 3,5 Tonnen nicht übersteigen und muss für diese Geschwindigkeit zugelassen sein. Das gilt auch für das Zugfahrzeug und die Reifen. Klären Sie bei Ihrer Garage oder dem Strassenverkehrsamt vor der Fahrt Fragen zu Höchstgeschwindigkeit und -gewicht ab. Mehr Infos gibt's auf der Webseite des Bundesamtes für Strassen, ASTRA

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