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Kindergarten und Schule - ist mein Kind bereit?

stadt-zuerich.ch/kindergartenbereitschaft

Der Eintritt in den Kindergarten und später in die erste Klasse sind wichtige Schritte im Leben eines Kindes. Ist mein Kind schon reif für den Kindergarten? Entwickelt es sich altersentsprechend? Braucht es Unterstützung im Schulalltag?

Abklärung

Ist mein Kind schon reif für den Kindergarten? Entwickelt es sich altersentsprechend? Leidet es an einer chronischen Krankheit und ich bin unsicher, wie es damit im Kindergarten oder in der Schule zurecht kommt? Braucht es Unterstützung im Schulalltag?

Melden Sie sich beim Schulärztlichen Dienst für eine Einzelabklärung, wenn Sie sich solche Fragen stellen oder Sie die Lehrperson Ihres Kindes auf Auffälligkeiten in der Entwicklung (Wachstum, geistige Entwicklung, Sprache, Bewegung) oder im Verhalten angesprochen hat. Gemeinsam werden wir - gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Schulpsychologichen Dienst - nach individuellen Lösungs- oder Fördervorschlägen suchen, um Ihr Kind optimal zu unterstützen.

Infoblätter und Tipps

Kinder entwicklen sich unterschiedlich und nicht in allen Bereichen gleich schnell. Auf den Infoblättern erhalten Sie wertvolle Hinweise zu Kindergarten- und Schulbereitschaft sowie Tipps zum Kindergartenstart.

Bereit für den Kindergarten?

Im Kindergarten: Kinder sitzen auf dem Boden und malen mit Wasserfarben

Im Laufe des 5. Lebensjahres erlangen die meisten Kinder die notwendigen körperlichen, sozio-emotionalen und intellektuellen Voraussetzungen, um bereit und offen für die Herausforderungen der neuen Kindergartenumwelt zu sein und diese zu meistern. Eingeschult werden Kinder, die bis zum 31. Juli 4 Jahre alt sind. 
Das Infoblatt «Ist mein Kind bereit für den Kindergarten - Kriterien aus schulärztlicher Sicht» fasst die körperlichen, sozial-emotionalen und intellektuellen Voraussetzungen zusammen.

Spätere Einschulung / Rückstellung: Eine Rückstellung vom Kindergarteneintritt will gut überlegt sein. Wichtig ist, zusammen mit Fachleuten zu planen, wie das Kind in der Zwischenzeit bestmöglich gefördert werden kann. Für eine spätere Einschulung in den Kindergarten muss ein Gesuch an die Kreisschulbehörde gestellt werden. Eine ärztliche Einschätzung zum Entwicklungsstand wird empfohlen.

Vorzeitige Einschulung: Unabhängig vom Entwicklungsstand eines Kindes ist ein vorzeitiger Eintritt in den Kindergarten vom Gesetz her nicht möglich.

Tipps für einen guten Start in den Kindergarten

Hirsch gebastelt aus Herbstblättern

Die meisten Kinder freuen sich auf den Start in den Kindergarten und die Schule. Die vielen neuen Eindrücke in Kindergarten oder Schule können jedoch anstrengend sein. Die  neue Umgebung, die vielen anderen Kinder, die Lehr- und Betreuungspersonen, das alles kennenzulernen braucht Zeit. Das Infoblatt «Tipps für einen gelungenen Start im Kindergarten» zeigt auf, wie Eltern ihr Kind beim Start in den Kindergarten unterstützen können, ihm aber dennoch genügend Raum lassen, damit es lernen kann, sich in der neuen Umgebung selbständig zurechtzufinden.

Bereit für die 1. Klasse?

In der Schulklasse: Lehrerin stellt eine Frage, ein Junge streckt auf

Der Übergang vom Kindergarten in die Primarschule stellt ebenfalls eine grössere Veränderung im Leben eines Kindes dar. Die meisten Kinder sind nach zwei Jahren im Kindergarten gut auf diese Umstellung vorbereitet und freuen sich auf die Schule. Manche Kinder sind für die gestellten Anforderungen noch nicht bereit.
Das Infoblatt «Ist mein Kind bereit für die erste Klasse - Kriterien aus schulärztlicher und schulpsychologischer Sicht» fasst die körperlichen, sozial-emotionalen und intellektuellen Voraussetzungen zusammen.    

Rückstellung & vorzeitiger Übertritt: Sollten Sie als Eltern oder Lehrperson für ein Kind eine Rückstellung um ein Jahr (sogenanntes 3. Kindergartenjahr) oder aber einen vorzeitigen Primarschulübertritt (nach nur einem Kindergartenjahr) als sinnvoll und notwendig erachten, sollte dies zuerst in einem gemeinsamen Schulischen Standortgespräch mit allen Beteiligten besprochen werden. Ist man sich einig, kann ein entsprechender Beschluss schulintern gefällt werden. Ist man sich nicht einig, entscheidet die Kreisschulbehörde. Diese kann bei Bedarf weitere Fachpersonen beratend hinzuziehen.

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