Im Dialog mit der Bevölkerung
Nach Möglichkeit beziehen wir die Bevölkerung in den Planungsprozess ein. Mitwirkungsverfahren vermitteln uns ein vertieftes Wissen und Verständnis lokaler Gegebenheiten und Bedürfnisse. Im Dialog mit Direktbetroffenen, Anwohnenden und Nutzenden werden also unterschiedliche Sichtweisen und Interessen zusammengeführt. Projekte können dadurch besser den lokalen Gegebenheiten angepasst werden. So hat das lokale Wissen von Anwohnenden schon oft zu massgeschneiderten Lösungen geführt.
Mitwirkungsverfahren am Röschibachplatz Wipkingen
Das Mitwirkungsverfahren am Röschibachplatz dauerte rund 2 Jahre. Der Film zeigt die verschiedenen Meilensteine, Impressionen von den Quartieranlässen und der Spurgruppenarbeit, sowie Stimmen von Teilnehmenden.
0:09 Das ist der Röschibachplatz in Wipkingen, wie er heute aussieht0:14 Und so sollte er 2014 aussehen0:18 wenn es nach dem Wunsch der Quartierbevölkerung geht0:27 Das Mitwirkungsverfahren hat im Sommer 2011 im Kirchgemeindhaus mit einem Workshop begonnen0:32 Es ging darum, die Bedürfnisse der Quartiersbevölkerung kennenzulernen0:34 und zusammen konkrete Gestaltungsvorschläge zu erarbeiten0:38 und Samir kommt Kritik sorgte für Schlagzeilen APA da0:43 Die Stadt ist eingestiegen auf ein Anliegen des Quartiers0:47 auf Wunsch, den Platz besser nutzen zu können0:51 Für Fester, für diverse Anliegen0:52 Gegen 100 Personen haben mitgemacht0:53 und die unterschiedlichsten Ansprüche sind auf den Tisch gekommen0:54 Jahrhundert lebte Rudnik macht0:57 und es sind die unterschiedlichen ausspielt grundlegend schaffte den1:01 Konsens wahrscheinlich: wir möchten einen Platz mit weniger Verkehr1:04 Cool wäre, wenn er belebter würde1:06 mit Bäumen, mit Wasser, ein Ort zum Verweilen1:08 Vielleicht wie in Siena: Man kommt aus der Haustüre und steht auf dem Platz1:12 Ich nehme den Röntgenplatz als Beispiel1:17 Ich bin für keinen Verkehr auf diesem Platz1:21 Der Fantasie wurden keine Grezen gesetzt1:22 Trotzdem hat sich schnell gezeigt: Der Platz soll bleiben wie er ist aber der Verkehr müsse weg1:29 Von allen Ideen wurde eine bestimmt, die weiterverfolgt wird1:31 Gewonnen hat der Vorschlag mit kompletter Verkehrssperre1:33 Der Wunsch wurde ernst genommen.1:37 Auch wenn er überraschend gekommen ist.1:41 Um die Auswirkungen abschätzen zu können hat die Stadt 2011 eine erste1:46 und im Frühling 2012 eine zweite Verkehrszählung durchgeführt1:48 Die Resultat und ein neu entstandener Lösungsvorschlag1:53 sind im Herbst präsentiert worden1:58 will die Familie steht und wer legt 12 derzeit die Verkehrsdelikte ODEG wird2:03 die Flut dort und der neue entstandene LASIK Vorschlag sind im Herbst wissen2:09 Es wurde rel. schnell entschieden, dass es keine Voll-Sperre gibt2:12 Die Stadt ist völlig dagegen2:13 es gibt die Version einer Einbahn2:14 Nur noch eine Einfahrt von Nordstrasse in Röschibachplatz hineinfahren2:18 aber nicht mehr hinauf. 2:27 die Reaktionen auf den Entscheid waren sehr unterschiedlich2:31 die einen trauern einem verkehrsfreien Platz nach2:35 anderen war sogar die Einbahn eine zu grosse Einschränkung2:38 Die SVB macht sicher Einsprach, wir haben das im Vorstand bereits diskutiert2:43 auch der Gewerbeverein wird gem. Präsident F. Wunderlin auch Einsprache machen2:51 trotzdem haben sich genügend Leute gemeldet2:54 um in der sogen. Spurgruppe an der Gestaltung weiter arbeiten2:59 Es wurde diskutiert, wo der Brunnen hinkommen soll, wo man3:01 Boule spielen kann, wo man ein Festzelt aufstellen kann3:05 wo genau die Einbahnstrasse geführt werden soll3:10 und wo Bäume hingepflanzt werden sollen3:12 es gibt ein Bild, wie diese Spurgruppe hinter der Planung stehen kann3:15 die am 18. Dezember vorgestellt wird3:17 an diesem Abend wurde aus informeller eine formelle Mitwirkung3:22 nach Paragraf 13 des Strassengesetzes3:27 Aber zuerst war man gespannt auf die Resultate der Spurgruppen-Arbeit4:18 Gegen die Einbahn die Einbahn hat sich die SVP und der Gewerbeverein mit einem Postulat gewehrt4:22 Sie haben bei Stadtrat Leupi eine Petition eingereicht.4:25 Aber der Umbau des Platzes ist davon nicht betroffen4:28 und die Mehrheit war sich einig: was vorgestellt wurde, gefällt4:33 und man freut sich auf den neuen Platz4:36 Mir hat es extrem Spass gemacht, mit den Wipkingern zusammen zu arbeiten4:40 noch eine grössere Freude ist, wenn der Platz Mitte 2014 gebaut werden kann4:44 und wann alles rund läuft, kann die Wipkinger Bevölkerung ihren Platz schon im Herbst 2014 einweihen
Formelle und informelle Mitwirkungsverfahren
Es wird unterschieden zwischen gesetzlich vorgeschriebenen (formellen) Mitwirkungsverfahren und freiwilligen, informellen Verfahren.
Die formellen Mitwirkungsverfahren erfolgen gemäss §13 des Strassengesetzes. Hier werden die Projekte in einer Informationsveranstaltung oder mit einer Planauflage im Amtshaus und im Internet präsentiert. Planauflage gemäss § 13 StrG.
Projekte ohne wesentliche Änderungen an der Oberfläche werden nicht nach §13 StrG aufgelegt. Bei diesen Projekten werden die Anwohnenden per Rundschreiben vor Baubeginn über das Bauvorhaben informiert.
Im Gegensatz zum formellen ist das informelle Verfahren gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es kommen unterschiedliche Möglichkeiten der Durchführung in Frage: Je nach Situation und Projekt werden zum Beispiel Befragungen vor Ort durchgeführt um Bedürfnisse zu erheben, runde Tische mit Dialoggruppen aus Quartiervertretern gebildet, Einzelgespräche mit Grundeigentümern vereinbart oder auch Workshops mit Anwohnenden veranstaltet.
Einschränkungen und Rahmenbedingungen
Nicht bei allen Projekten ist eine Mitwirkung der Bevölkerung möglich. Verschiedene Einflussfaktoren bestimmen den Handlungsspielraum. Meist schränken Sachzwänge wie eine komplexe Verkehrssituation oder mangelnder Gestaltungsspielraum aus räumlichen Gründen die Mitsprachemöglichkeiten ein. Ausserdem sind die Vorgaben aus dem Richtplan, den Normen und Richtlinien sowie übergeordnete Interessen zu berücksichtigen, die die Verwaltung einhalten muss. Diese werden im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens jeweils dargelegt.
Projekte, bei denen kein informelles Mitwirkungsverfahren möglich ist, gehen direkt in die Planauflage gemäss §13 StrG.
Gesetzliche Vorgaben
Die Stadt Zürich ist als öffentlich-rechtliche Institution in ihrem Handeln an etliche Vorgaben gebunden. Wichtige Entscheide, insbesondere solche mit Kostenfolgen bleiben aus gesetzlichen Gründen oft den Behörden vorbehalten und können auch im Rahmen von Mitwirkungsverfahren nicht delegiert werden. Freiwillige Mitwirkungsverfahren können daher nur Grundlagen für formelle Entscheidungen schaffen, diese aber nicht ersetzen.
Weitere Informationen
Tiefbauamt